Arbeitslosenversicherung vor, während und nach einer Weltreise

Das Thema Arbeitslosenversicherung ist leider nicht ganz so einfach. Der Paragraphendschungel ist kaum zu überblicken und es soll ja Menschen geben, die schon beim Gedanken an Behördengänge eine Faust in der Tasche machen müssen 😉
Meine Erfahrung bisher: Einfach mal beim Arbeitsamt anrufen. Wenn man Glück hat (so wie ich) hat man gleich eine nette und kompetente Ansprechpartnerin an der Strippe, die viele Fragen beantwortet.
Die wichtigste Frage ist natürlich, ob man überhaupt zur Arbeitsargentur muss oder nicht – Geld gibt es jedenfalls auf der Reise nicht 🙁

Ich habe die Frage für mich mit „ja“ beantwortet und zwar aus dem Grund, dass so nach der Rückkehr für eine Übergangszeit bis zum neuen Job das Thema Sozialversicherungen/Krankenkasse erledigt ist. Natürlich kann man den Gang zur Arbeitsagentur auch für die Zeit nach einer Reise machen, aber: Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 gibt es nur, wenn man zum Zeitpunkt der Antragstellung in den letzten 24 Monaten für mindestens 12 Monate einer sozialversicherten Arbeit nachgegangen ist. Wir planen eine 12 monatige Reise – könnte also knapp werden 🙂

Fristen:

Man muss einige Fristen beachten und jede Nichtbeachtung wird dann mit einer Sperre „bestraft“:

  1. Arbeitssuchendmeldung: Diese muss spätestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit erfolgen oder, wenn man weniger als 3 Monate vorher kündigt, innerhalb von 3 Tagen nach Kündigung. Die Arbeitssuchendmeldung habe ich per Telefon erledigt. Die zentrale Nummer der Arbeitsargentur angerufen, gesagt was ich will und einen Telefontermin für den nächsten Tag bekommen. Das Telefonat hat dann so 45 Minuten gedauert und war wirklich nett und konstruktiv. Die Sachbearbeiterin wollten dann auch einen Termin zur Vermittlung vereinbaren, als ich ihr dann gesagt habe, dass ich für 12 Monate unterwegs bin, war das Thema auch ganz schnell erledigt.
  2. Arbeitslosmeldung: Die Arbeitslosmeldung muss persönlich im zuständigen Jobcenter erfolgen. Die Frist geht von frühestens 3 Monate vor der Arbeitslosigkeit bis zum ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  3. Antrag auf Arbeitslosengeld: den Antrag kann man online stellen und braucht dafür u.a. die Arbeitgeberbescheinigung. Die Zugangsdaten werden einem nach Schritt 1 – der Arbeitssuchendmeldung – zugeschickt oder wenn man das vor Ort macht gleich mitgegeben.

Bei der Bearbeitung des Antrages auf Arbeitslosengeld wird natürlich festgestellt, dass man selbst gekündigt hat und eine Sperre für 12 Wochen verhängt. Gute Nachricht: die Sperre läuft auch während der Reise! Außerdem wird die Höhe der Bezüge auf Basis verschiedener Faktoren ermittelt – am meisten ist natürlich das Gehalt der letzten 12 Monate relevant. Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 erst einmal festgestellt, gilt dieser Anspruch für 4 Jahre. Heißt man könnte drei Jahre reisen und bekommt dann immer noch Geld vom Arbeitsamt – auch deswegen ist eine Beantragung vor Reiseantritt sinnvoll – man weiß ja nie wie sich eine Reise entwickelt 🙂

Vor Beginn der Reise muss man sich dann noch vom Arbeitsamt abmelden. Das geht telefonisch. Zwischen der persönlichen Arbeitslosmeldung und der Abmeldung muss aber mindestens ein Tag liegen.

Wenn man nach Deutschland zurück gekommen ist, muss man wieder persönlich beim Arbeitsamt vorstellig werden (Arbeitslosmeldung wie Schritt 2) und ist danach wieder sofort sozial abgesichert. Im besten Fall übernimmt das Jobcenter auch die Anmeldung bei der Krankenkasse, bei der man vor der Reise war.

Achja: ich habe vor unserer Reise auch verschiedene Seiten zu dem Thema gelesen und mir war nie klar, ob die Informationen dort noch relevant sind, deswegen noch folgender Hinweis: Die Regelungen entsprechen dem Stand im August 2016!