Antragsvorstellung Verteilung der Parteienfinanzierung

Hallo zusammen,
einige von euch werden es bestimmt schon mitbekommen haben: zum kommenden Bundesparteitag gibt es einen neuen Satzungsänderungsantrag vom Finanzrat. Dieser soll die Mittelverteilung aus der Parteienfinanzierung bei neu regeln.
Die Verteilung betrifft die Mittel die direkt an den Bund fließen und den Teil, den die Landesverbände, auf Grund der Landtagswahlen, direkt ausgezahlt bekommen.
Da ich diesen Antrag für sehr wichtig halte, stelle ich den Inhalt kurz vor:
1. Es wird ein Topf gebildet.
2. In diesen Topf fließen alle Mittel, die direkt an den Bund gezahlt werden.
3. Die Landesverbände mit eigenen Ansprüchen aus der Parteienfinanzierung, zahlen in den Topf alle Mittel ein, welche die eigenen Einnahmen aus dem Bemessungsjahr übersteigen.
Ein Beispiel: Ein Landesverband hat einen Anspruch auf staatliche Teilfinanzierung auf 50.000 Euro aber nur eigene Einnahmen von 40.000 Euro gehabt. Die Differenz von 10.000 Euro geht in den Topf.
4. Aus dem gesamten Topf erhält der Bundesverband 15%.
5. Die restlichen Mittel werden an alle LV verteilt, die nicht in den Topf einzahlen. Die Verteilung erfolgt nach dem Erfurter-Schlüssel (der heißt so, da er bei einer Verwaltungskonferenz in Erfurt entwickelt wurde)
Der Schlüssel besagt, dass 50% der Verteilsumme in gleichen Teilen auf die LV verteilt werden. Weiterhin werden 25% auf Basis der Fläche der Bundesländer verteilt und weitere 25% werden auf Basis der Einwohnerzahl der Bundesländer verteilt.
Die Mittel, die eigentlich an die Einzahlerländer gehen müssten, werden nach gleichem Schema verteilt.
Warum machen wir das und warum brauchen wir die Verteilung?
Gemäß § 22 PartG haben die Bundesverbände der Parteien für einen angemessenen Finanzausgleich für ihre Landesverbände Sorge zu tragen. Der Bundesvorstand kann aber nicht über die Mittel der LVs entscheiden.
Aber die LV werden bei der Mittelausschüttung gegenüber des Bundesverbands bevorzugt.
Dazu ein kleiner Exkurs in Sachen Parteieinfinanzierung: Die Gesamtpartei erwirtschaftet einen Anspruch auf Basis der Wahlergebnisse und der eigenen Einnahmen.
Die eigenen Einnahmen der Parteien bestehen zum größten Teil aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Diese Einnahmen bilden den Deckel der Parteienfinanzierung. Also auch wenn wir Mittel für 10% der Wählerstimmen bekommen würden, erhalten wir maximal so viel, wie wir selbst erwirtschaftet haben.
Diese Deckelung gilt aber nur für den Bundesverband.
Die LV bekommen die Parteienfinanzierung für die Landtagswahlen in der vollen Höhe, wie sie ihnen nach dem Wahlergebnis zustehen.
Der Bundesverband erhält jedoch nicht die komplette Summe aus der Parteienfinanzierung für die Bundestagswahlen, denn von seinem Anspruch wird die Summe, die die Landesverbänden ausgezahlt bekommen, abgezogen.
Bleiben unsere Einnahmen also gleich und fahren noch mehr Landesverbände ein gutes Wahlergebnis ein, bekommt der Bundesverband kein Geld. Damit ist die Finanzierung der Aufgaben des Bundes nicht mehr sichergestellt.
Ein kleines Beispiel dazu, mit fiktiven Zahlen:
Angenommen wir haben einen Gesamtanspruch auf 1.000.000 Euro.
Dann gibt es 4 LV mit je 200.000 Euro eigenen Anspruch aus den Landtagswahlergebnissen.
Dann würden von den 1.000.000 Euro 800.000 Euro abgezogen. Beim Bund würden also 200.000 Euro ankommen, die dieser auch noch weiter verteilen muss.
Wenn dann noch ein LV einen Anspruch vom 200.000 Euro bei einer Wahl erhält, dann gehen Bund und die anderen LV leer aus. Sie erhalten also kein Geld mehr aus der Parteienfinanzierung!
Der Finanzrat betrachtet das als unsolidarisch und will daher mit diesem Antrag für eine gerechtere Verteilung sorgen.
Dieser Antrag passt die Umlage der Parteienfinanzierung auf die aktuelle Situation (einige LV bekommen viel, andere gar nichts und der Bund immer weniger) an.
Wer Lust auf viele Zahlen hat, kann sich die Verteilung für 2014, falls der Antrag angenommen wird, mal unter
anschauen.
Für Thüringen würden wir in 2014 also rund 23.000 Euro aus der Verteilung erhalten.
Zusätzlich wird mit diesem Antrag Planungssicherheit bei allen Schatzmeistern ab Dezember des Vorjahres geschaffen, damit sie ihr Budget für das Folgejahr aufstellen können.
Ich bitte euch, diesen Antrag zum BPT anzunehmen. Nur so können wir für eine solidarische Verteilung der Mittel sorgen.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Darlehen von reichen LV an arme LV sind keine Lösung! Denn die armen LV werden kaum die Möglichkeit haben, große Darlehen je zurück zuzahlen bzw. werden diese LV immer mit extrem wenig Mittel haushalten müssen.