Zum BPT122 wurder der SÄA035 beschlossen:

In dem heißt es:
„Die Mitgliedschaft beginnt nach Annahme des Aufnahmeantrages mit der Entrichtung des ersten Mitgliedsbeitrages.“
Daher mussten wir einige Prozesse verändern, da z.b. die Mitgliedsnummer nicht sofort vergeben werden kann.

Es gibt den Status: „schwebend“. Wenn hier „nein“ steht, ist alles gut, das Mitglied hat bereits bezahlt usw.

Bei schwebend = ja, erhält das Mitglied noch keine Mitgliedsnummer, kein LS bzw. LQFB-Token usw.
Es wird aber automatisch eine vorläufige Mitgliedsnummer vergeben (1). Ihr könnt auch eine eigene Referenznummer vergeben.
Die Referenznummer wird dem Mitglied auch mitgeteilt mit der zusätzlichen Info, dass die Bankverbindung von der zuständigen Gliederungen angegeben wird. Nur noch mal als Hinweis: zwingend notwendig ist das Füllen des Feldes Landesverband und des Gebietes!

Hier seht ihr die Detailansicht eines Mitglieds.

Die vorläufige Nummer könnt ihr auch direkt bei der Anlage angeben:

 

Die Nummer ist auch in der Officeline zu finden. (2)

Der Prozess dahinter ist hier noch einmal dargestellt. Einiges davon ist aber jetzt noch nicht umgesetzt.

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