Das Thema Versicherungen ist in meinen Augen schon ein ganz schön „deutsches Thema“.
Ich glaube, nirgends auf der Welt sind die Menschen so überversichert wie hier. Unter diesem Gesichtspunkt halte ich die meisten Reiseversicherungen wie Reisegepäckversicherungen, Reiseabbruchversicherung oder Reiseumbuchungsversicherung für relativ nutzlos. So sind z.B. die meisten Bedingungen für Reisegepäckversicherungen schlicht nicht realisierbar und ein abgedeckter Versicherungsfall wird nur selten eintreffen.

Außerdem sollte man sich nur gegen Eventualitäten versichern, welche die persönliche (finanzielle) Existenz bedroht.

Für mich gilt das fast ausschließlich bei Gesundheitsthemen – die Gesundheit meiner Mitmenschen und meine Eigenen.

Deswegen halte ich für eine Langzeitreise auch eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung für sinnvoll.

Krankenkasse/Krankenversicherung

Ich habe die Versicherung bei der Hanse Merkur abgeschlossen, im Tarif RK 365 ohne USA und Kanada, da die Länder nicht auf dem Plan stehen. Die Wahl auf die Hanse Merkur fiel nach einem Vergleich von verschiedenen Angeboten, u.a. von Allianz, ADAC und LVM. Der entscheidende Vorteil für die Hanse Merkur war neben dem fairen Preis der medizinisch sinnvolle Rücktransport. Die meisten anderen Versicherungen bieten hier nur den medizinisch notwendigen Rücktransport der nur greift, wenn man im Heimatland bessere Behandlungsmethoden für eine Krankheit bestehen als im Reiseland. Doch das ist wohl nur noch bei den wirklich üblen Krankheiten (Krebs z.B.) der Fall. Beim medizinisch sinnvollen Rücktransport geht man in der Regel davon aus, dass die Genesung im Heimatland, in vertrauter Umgebung, im Familienkreis und auch bei einer Kommunikation in der Muttersprache mehr gefördert wird als im Reiseland.

Da in Deutschland die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung ist, muss man bei der Kündigung der bestehenden Krankenkasse eine Anschlussversicherung vorlegen, da sonst die Kündigung unwirksam ist bzw. wird. In meinem Fall hat der Krankenkasse der Nachweis über die Langzeit-Auslandskrankenversicherung gereicht. Gekündigt habe ich meine Krankenkasse zum Tag des ersten Fluges aus Deutschland raus. Die Kündigungsfrist bei der Krankenkasse im Pflichtversicherungsfall beträgt zwei Monate zum Monatsende.

Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss die vorherigen gesetzliche Krankenkasse einen wieder aufnehmen. Die Anmeldung kann unter guten Umständen über das Arbeitsamt / Jobcenter erfolgen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Ohne sozialversicherungspflichtiges Einkommen oder Bezug von ALG1 in Deutschland zahlt man natürlich auch keine Beiträge zur Rentenversicherung. Dadurch entsteht für die Zeit einer Weltreise zwangsläufig eine Beitragslücke. Diese Lücke wirkt sich im Rentenalter auf zwei Faktoren aus, die spätere Rentenhöhe und das Renteneintrittsalter. Derzeit, im Sommer 2016, muss man 45 Rentenbeitragsjahre nachweisen um abzugsfrei in Rente gehen zu können. Das Thema Beitragsjahre lässt sich durch die freiwillige Zahlung von ca. 85€ monatlich lösen, auf die spätere Rentenhöhe hat dieser freiwillig bezahlte Beitrag aber keinen Einfluss.

Ich habe das Thema für mich beerdigt. Über 1.000€ vom Reisebudget ausgeben, die sich in 35 Jahre vielleicht auszahlen oder auch nicht, ist für mich keine Option – wer weiß schon was in der langen Zeit mit dem Generationenvertrag noch getrieben wird. Mein Vertrauen in die Politik beim Thema Sozialversicherungen ist, freundlich gesagt, begrenzt.

Arbeitslosenversicherung

Das Thema war mir eine extra Seite wert 🙂